Was ist Wald?

Definition der Vereinten Nationen – FAO

Wald muss eine Mindestfläche von 0,5 Hektar haben. Diese Fläche braucht nur zu einem Zehntel von Baumkronen überschirmt sein.

Bundeswaldgesetz

Die gesetzliche Definition:
Nach §2 Bundeswaldgesetzt: (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind kleinere Flächen mit Baumgruppen oder Reihen, Kurzumtriebsplantagen oder Weihnachtsbaumkulturen.
Die Bundesländer haben zusätzliche Waldgesetze.

Zum Bundeswaldgesetz
Buchenwald - Laubwald
Blick ins Blätterdach eines Waldes

Ökologische Definition

Wald ist ein vernetztes Sozialgebilde und Wirkungsgefüge seiner sich gegenseitig beeinflussenden und oft voneinander abhängigen biologischen, physikalischen und chemischen Bestandteile, das praktisch von der obersten Krone bis hinunter zu den äußersten Wurzelspitzen reicht. Kennzeichnend ist die konkurrenzbedingte Vorherrschaft der Bäume. Dadurch entsteht auch ein Waldbinnenklima, das sich wesentlich von dem des Freilandes unterschiedet. Dieses kann sich nur bei einer Mindesthöhe, Mindestfläche und Mindestdichte der Bäume entwickeln.
Quelle: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon